Eigentlich ist das nicht schwammig. Solang man abgrenzt zw. "für den Privatgebrauch" und man keinen gewerblichen Handel unterstellen kann - und man der Käufer der Ware ist. Und darum geht es bei uns doch hier: Kauf für Privatgebrauch.
Ist nicht verboten. Weder nach der Reise noch bei einer Onlinebestellung. Nur der Zoll kann das eben einbehalten und vernichten. Bei der Reise gibt es diese "Freigrenzen". Die unterscheiden sich sogar über den Reiseweg. Die Freigrenzen beziehen sich aber nur auf die Zollfreigrenzen. Für den tatsächlichen Preis des Plagiats ist dann Zoll/Einfuhr zu bezahlen (für den Betrag über der jeweiligen Freigrenze).
zB hier übersichtlich nachzulesen:
Post vom Anwalt dürfte ggf. berechtigt sein wenn man als Verkäufer auftritt... dann versuchen sie es mit einer Abmahnung. s. zB hier unter "Voraussetzungen":
Ist nicht verboten. Weder nach der Reise noch bei einer Onlinebestellung. Nur der Zoll kann das eben einbehalten und vernichten. Bei der Reise gibt es diese "Freigrenzen". Die unterscheiden sich sogar über den Reiseweg. Die Freigrenzen beziehen sich aber nur auf die Zollfreigrenzen. Für den tatsächlichen Preis des Plagiats ist dann Zoll/Einfuhr zu bezahlen (für den Betrag über der jeweiligen Freigrenze).
zB hier übersichtlich nachzulesen:
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Markenrechtsverletzungen im Internet: Hilfe bei Abmahnung
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