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Uhr vom Zoll beschlagnahmt?

FrodoBeutlin

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Eigentlich ist das nicht schwammig. Solang man abgrenzt zw. "für den Privatgebrauch" und man keinen gewerblichen Handel unterstellen kann - und man der Käufer der Ware ist. Und darum geht es bei uns doch hier: Kauf für Privatgebrauch.
Ist nicht verboten. Weder nach der Reise noch bei einer Onlinebestellung. Nur der Zoll kann das eben einbehalten und vernichten. Bei der Reise gibt es diese "Freigrenzen". Die unterscheiden sich sogar über den Reiseweg. Die Freigrenzen beziehen sich aber nur auf die Zollfreigrenzen. Für den tatsächlichen Preis des Plagiats ist dann Zoll/Einfuhr zu bezahlen (für den Betrag über der jeweiligen Freigrenze).

zB hier übersichtlich nachzulesen:


Post vom Anwalt dürfte ggf. berechtigt sein wenn man als Verkäufer auftritt... dann versuchen sie es mit einer Abmahnung. s. zB hier unter "Voraussetzungen":
 

Tigerdragon

Mythical Poster
19/10/13
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"Die Beförderung von nachgeahmten oder gefälschten Waren durch die Deutsche Post AG oder Fracht- und Kurierdienste unterliegt der Kontrolle durch die Zollverwaltung. Voraussetzung für das Tätigwerden der Zollverwaltung ist das Vorliegen eines Verdachts auf eine Rechtsverletzung. Eine Rechtsverletzung ist nur im geschäftlichen Verkehr gegeben. Anhaltspunkte für geschäftlichen Verkehr können sich insbesondere aus der Aufmachung der Sendung oder den Absendeangaben ergeben. Eine Ware wird im geschäftlichen Verkehr benutzt, wenn sie einem beliebigen eigenen oder fremden Geschäftszweck dient.

Beachten Sie bitte, dass somit zum Beispiel auch beim Kauf eines einzigen gefälschten Artikels, welchen Sie für private Zwecke erwerben, geschäftlicher Verkehr vorliegt, wenn dieser in einem Internethandel bestellt wird."

Sprich wie ich geschrieben hatte fängt der Zoll die Sendung ab und sie ist nachweislich von einem Shop (was schon alleine wegen der Adresse der Fall ist). Wird die Sendung beschlagnahmt.

Anders wenn mans persönlich mitbringt:

"Eventuell kann ein Strafverfahren eröffnet werden. Die Zollbehörden schreiten ein, wenn der Verdacht auf einen gewerblichen Charakter der Einfuhr besteht. Dies gilt unabhängig davon, ob die für die Einfuhrabgabenbefreiung geltenden Mengen- und Wertgrenzen eingehalten wurden."

Sind meine ich 430 € aber hab jetzt auch keine genaue Grenze gefunden und es kommt wohl auf die Menge an. Wenn du 20 T Shirts dabei hast dann wirds wahrscheinlich eng.


"bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro
bei Flug- bzw. Seereisenden bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro"

Jop.

Ich würde halt einfach nicht auf den Anwalt reagieren. Die müssen einem ja erstmal beweisen, dass man das überhaupt bestellt hat. Heutzutage landen so viele Datensätze im Darknet ich mein da kann ja jeder auf fremde Namen bestellen und am Haus warten und die Sendung abfangen.
 

derjenigewelcher

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Ich würde halt einfach nicht auf den Anwalt reagieren. Die müssen einem ja erstmal beweisen, dass man das überhaupt bestellt hat. Heutzutage landen so viele Datensätze im Darknet ich mein da kann ja jeder auf fremde Namen bestellen und am Haus warten und die Sendung abfangen.
This!

Drecksblagen vom Nachbarn;)
 
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