- 4/3/21
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Hi liebe Uhrenfreunde,
ich wollte euch mal von meiner Hausdurchsuchung erzählen:
Im Februar 2023 hatte ich aufgrund einer anderen Sache eine Hausdurchsuchung von der Polizei bei mir. Ich war zu dem Zeitpunkt nicht zuhause und hatte fünf HighEnd Replicas auf meinem Schreibtisch in meinem Uhrenbeweger.
Zur "Vermögensabschöpfung" wurden alle Uhren beschlagnahmt.
Die Polizei wusste ja nicht, dass es sich um Replicas handelte.
Die Uhren wurden zur Wertermittlung zu einem Juwelier nach Düsseldorf gebracht,
der dann lediglich bestätigte, dass alle Uhren Replicas sind.
Mein Anwalt hatte sich mittlerweile eingeschaltet und angegeben,
dass es sich bei den Uhren um "wertlose" Replicas handelt, die ich mir jeweils aus diversen Urlauben als Andenken mitgebracht hatte. Er erwähnte direkt, dass es sich um Privatbesitz handelt, die Uhren alle gebraucht mit Gebrauchsspuren wären und kein Handeltreiben betrieben wird und wurde.
Der Staatsanwalt hat die Ursprüngliche Sache, weswegen es überhaupt eine Hausdurchsuchung gehabt, mangels Beweisen eingestellt, will allerdings die Uhren nicht rausrücken, und hat die diversen Original Hersteller nun angeschrieben,
was die dazu meinen würden.
Da ich den Anwalt aufgrund der Hausdurchsuchung gewählt habe,
ist dieser nicht auf Markenrecht bzw. Plagiate spezialisiert.
Er meinte mir kann gar nichts passieren, da der Besitz in Deutschland nicht strafbar ist, sondern AUSSCHLIESSLICH das handeltreiben.
Er meint aber auch, dass er sich nicht vorstellen kann, dass die Uhren wieder herausgegeben werden. Das ganze zieht sich nun schon über neun Monate.
Wie ist eure Meinung dazu?
ich wollte euch mal von meiner Hausdurchsuchung erzählen:
Im Februar 2023 hatte ich aufgrund einer anderen Sache eine Hausdurchsuchung von der Polizei bei mir. Ich war zu dem Zeitpunkt nicht zuhause und hatte fünf HighEnd Replicas auf meinem Schreibtisch in meinem Uhrenbeweger.
Zur "Vermögensabschöpfung" wurden alle Uhren beschlagnahmt.
Die Polizei wusste ja nicht, dass es sich um Replicas handelte.
Die Uhren wurden zur Wertermittlung zu einem Juwelier nach Düsseldorf gebracht,
der dann lediglich bestätigte, dass alle Uhren Replicas sind.
Mein Anwalt hatte sich mittlerweile eingeschaltet und angegeben,
dass es sich bei den Uhren um "wertlose" Replicas handelt, die ich mir jeweils aus diversen Urlauben als Andenken mitgebracht hatte. Er erwähnte direkt, dass es sich um Privatbesitz handelt, die Uhren alle gebraucht mit Gebrauchsspuren wären und kein Handeltreiben betrieben wird und wurde.
Der Staatsanwalt hat die Ursprüngliche Sache, weswegen es überhaupt eine Hausdurchsuchung gehabt, mangels Beweisen eingestellt, will allerdings die Uhren nicht rausrücken, und hat die diversen Original Hersteller nun angeschrieben,
was die dazu meinen würden.
Da ich den Anwalt aufgrund der Hausdurchsuchung gewählt habe,
ist dieser nicht auf Markenrecht bzw. Plagiate spezialisiert.
Er meinte mir kann gar nichts passieren, da der Besitz in Deutschland nicht strafbar ist, sondern AUSSCHLIESSLICH das handeltreiben.
Er meint aber auch, dass er sich nicht vorstellen kann, dass die Uhren wieder herausgegeben werden. Das ganze zieht sich nun schon über neun Monate.
Wie ist eure Meinung dazu?