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Alle Replica Uhren bei Hausdurchsuchung beschlagnahmt

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4/3/21
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Hi liebe Uhrenfreunde,
ich wollte euch mal von meiner Hausdurchsuchung erzählen:

Im Februar 2023 hatte ich aufgrund einer anderen Sache eine Hausdurchsuchung von der Polizei bei mir. Ich war zu dem Zeitpunkt nicht zuhause und hatte fünf HighEnd Replicas auf meinem Schreibtisch in meinem Uhrenbeweger.
Zur "Vermögensabschöpfung" wurden alle Uhren beschlagnahmt.
Die Polizei wusste ja nicht, dass es sich um Replicas handelte. 😅

Die Uhren wurden zur Wertermittlung zu einem Juwelier nach Düsseldorf gebracht,
der dann lediglich bestätigte, dass alle Uhren Replicas sind.

Mein Anwalt hatte sich mittlerweile eingeschaltet und angegeben,
dass es sich bei den Uhren um "wertlose" Replicas handelt, die ich mir jeweils aus diversen Urlauben als Andenken mitgebracht hatte. Er erwähnte direkt, dass es sich um Privatbesitz handelt, die Uhren alle gebraucht mit Gebrauchsspuren wären und kein Handeltreiben betrieben wird und wurde.
Der Staatsanwalt hat die Ursprüngliche Sache, weswegen es überhaupt eine Hausdurchsuchung gehabt, mangels Beweisen eingestellt, will allerdings die Uhren nicht rausrücken, und hat die diversen Original Hersteller nun angeschrieben,
was die dazu meinen würden.
Da ich den Anwalt aufgrund der Hausdurchsuchung gewählt habe,
ist dieser nicht auf Markenrecht bzw. Plagiate spezialisiert.
Er meinte mir kann gar nichts passieren, da der Besitz in Deutschland nicht strafbar ist, sondern AUSSCHLIESSLICH das handeltreiben.
Er meint aber auch, dass er sich nicht vorstellen kann, dass die Uhren wieder herausgegeben werden. Das ganze zieht sich nun schon über neun Monate.

Wie ist eure Meinung dazu?
 

Storm.

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Ich sehe keinen Grund, warum die Uhren nicht herausgegeben werden sollen. Zur Not auf dem Klageweg. Sie sind Dein Eigentum.
Das ist leider nicht korrekt.

Wenn er nicht nachweisen kann, dass diese tatsächlich aus der Türkei mit im Flugzeug nach DE gekommen sind, wird von zwei Dingen ausgegangen:

A) Einfuhr über Postweg, import ist somit illegal
B) Kauf vor Ort. Handel mit Plagiaten ist illegal, sowohl Kauf als auch Verkauf.

Der Rechteinhaber entscheidet in diesem Fall, trägt jedoch auch kosten für Lagerung bis zur Entscheidung/Vernichtung.
 
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Dazu kommt das du - falls den Uhren ein höherer Wert als die Zollfreigrenze zugeordnet wird - du Zoll, Einfuhrumsatzateuer und evtl Strafe zahlen darfst.
 

Storm.

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Ich bin kein Jurist, aber das riecht mit stark nach Umkehr der Beweislast.
Naja der illegale Gegenstand ist da.
Der Besitz ist also bereits bewiesen.

Da gilt nun der Anfangsverdacht. Besitz ist da. Wurde auch gehandelt? Wurde eingeführt oder eingekauft ins/im Land?
 

JayBee0815

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Dazu kommt das du - falls den Uhren ein höherer Wert als die Zollfreigrenze zugeordnet wird - du Zoll, Einfuhrumsatzateuer und evtl Strafe zahlen darfst.
Leute, was soll der Quatsch ;-)
Der Zoll für Uhren beträgt max. 0,80 Euro und ja, die Einfuhrumsatzsteuer wäre ggf. fällig. Aber auch hier liegt die Beweislast beim Staat. Wie sollen die beweisen(!), dass Du zu wenig Einfuhrumsatzssteuer bezahlt hast? Wenn die Uhr erst mal einige Zeit im Land ist, dürfte das unmöglich sein.
 

JayBee0815

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Naja der illegale Gegenstand ist da.
Der Besitz ist also bereits bewiesen.

Da gilt nun der Anfangsverdacht. Besitz ist da. Wurde auch gehandelt? Wurde eingeführt oder eingekauft ins/im Land?
"Illegal" ist da (s.o.) nichts. Der entscheidende Punkt is für mich idT die Frage, ob man ihm Handel unterstellen kann. Keine Ahnung, ob das bei fünf Uhren einen Anfangsverdacht rechtfertigt. Das müsste sein Anwalt herausfinden.
 
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Storm.

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Auch das ist sehr schwammig formuliert. Was heißt hier "illegal"? Mit dieser Begründung könnte die Justiz mir meine Uhr auch auf der Straße wegnehmen, da ihre Herkunft ja "illegal" ist.
Nicht ganz korrekt. Der Besitz ist nicht illegal.

Die Herkunft im Verdachtsfall jedoch nachzuweisen.
 
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"Illegal" ist da (s.o.) nichts. Der entscheidende Punkt is für mich idT die Frage, ob man ihm Handel unterstellen kann. Keine Ahnung, ob das bei fünf Uhren einen Anfangsverdacht rechtfertigt. Das müsste sein Anwalt herausfinden.
Naja schon. Der Besitz eines Gegenstandes der etwaig auf illegale Weise eingeführt wurde und gegen Markenrecht verstößt.
 

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Natürlich reden wir über Kleinbeträge aber da er angegeben hat das er die Uhren aus dem Ausland eingeführt hat, hätte er sie anmelden müssen - wollte nur mal den advocatus dialboli spielen...
 
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Nicht ganz korrekt. Der Besitz ist nicht illegal.

Die Herkunft im Verdachtsfall jedoch nachzuweisen.
Stimmt. Aber m.W. gilt das nur beim Import selbst. Wenn die Uhr erst mal im Land ist und keine Handelsabsicht unterstellt werden kann, sehe ich da keine Handhabe. Aber ok, dazu sollten sich wohl besser Juristen äußern ;-)
 
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JayBee0815

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Natürlich reden wir über Kleinbeträge aber da er angegeben hat das er die Uhren aus dem Ausland eingeführt hat, hätte er sie anmelden müssen - wollte nur mal den advocatus dialboli spielen...
Muss man eingeführte Uhren (unter 440 Euro) tatsächlich angeben?
 
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Danke für die vielen Antworten. Ich hätte damit echt nicht gerechnet.
Die älteste Uhr ist gute 6 Jahre alt, die jüngste ca 1 Jahr alt.
Die Uhren habe ich tatsächlich alle im Ausland gekauft und habe diese auch niemals irgendwo angeboten oder ähnliches, sondern wirklich nur für mich selber genutzt.
Natürlich kann ich den kauf 8m Ausland unmöglich nachweisen, und jede Uhr hat roundabout zwischen 450 und 500 € gekostet. Somit wäre ich grundsätzlich in der Zollfreigrenze. Mein Reisepass ist übrigens voll mit Stempeln, da ich regelmäßig in der Türkei, in Ägypten sowie in Osteuropa unterwegs bin.

Was gegen den Handel spricht , dass alle Uhren teils deutliche Gebrauchsspuren haben, es sich um unterschiedliche Marken und Modelle handelt.
 

HootschiGootschi

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Asgard
Nicht ganz korrekt. Der Besitz ist nicht illegal.

Die Herkunft im Verdachtsfall jedoch nachzuweisen.
Naja…
Die Herkunft wurde ja bereits erklärt “durch die Aussage als Urlaubsmitbringsel”.
(wenn diese Urlaube nachweislich stattgefunden haben und es sich um 5 unterschiedliche Repliken handelt, sollte das genügen)
 

Storm.

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Naja…
Die Herkunft wurde ja bereits erklärt “durch die Aussage als Urlaubsmitbringsel”.
(wenn diese Urlaube nachweislich stattgefunden haben und es sich um 5 unterschiedliche Repliken handelt, sollte das genügen)
Woher kommt das ganze koks hier?

- war schon da.
 
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