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Der Zoll und die Uhren-....

saintxseiya

Getting To Know The Place
21/8/16
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Moin,

eine neverending story :)

Ich hab eine M2M gebrauchte Uhr von nem Mitglied aus den US gekauft für kleines Geld, natürlich ist das gute Stück beim Zoll hängen geblieben.

Dort durfte ich auspacken und die Kollegin hat die Uhr an den entsprechenden Hersteller geschickt.

hat jemand von euch schon Erfahrungen gemacht ? Wie sollte man sich nun am Besten verhalten ?

Cheers,

Saint.
 

freefallrlc

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21/6/15
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War da vorher Kommunikation über Fake Uhren und bei Paypal was mit Fake Uhr, Omega etc im Kommentar?
Was helfen könnte ist im Paket einen Zettel mit rein zu packen was so aussiehtb als ob da kein Verkauf getätigt worde. Sowas wie "Schicke Dir deine vergessene Uhr zurück" oder "habe das Werk gereinigt..."
Wenn der Zoll die Uhr an den Hersteller verschickt wird die sicherlich zerstört und es könnte theoretisch (als Käufer) zur Anzeige kommen? Keine Ahnung ob das so wirlich liefe?
 

Trdso

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11/6/16
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Ich denke der Fehler war schon zum Zoll zugehen. In dem Augenblick als du gemerkt hast das die Uhr beim Zoll liegst, hättest du die Uhr abschreiben müssen. Ich hatte selber noch nicht den Fall aber soweit ich gelesen habe, ist es das beste Zusagen das du keine Uhr bestellt oder gekauft hast. Was jetzt auf dich zukommt können evtl. andere Mitglieder sagen oder ein Anwalt.


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saintxseiya

Getting To Know The Place
21/8/16
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Naja ich hab diesen Link hier gefunden:

https://www.frag-einen-anwalt.de/Beschlagnahme-einer-Replika-Uhr-durch-den-Zoll--f261371.html

Eigentlich droht mir nach deutschem Recht nichts, da ich privat für mich was gekauft habe und auch sicher mit einer gebrauchten Uhr keinen Handel treiben würde.

Marken- Patent etc. Forderungen, bringen ja anscheinend nur bei gewerbetreibenden etwas.

Selbst Lagerung etc. bringt keine Kosten.

Scheint also nur entweder die Zerstörung oder Rücksendung.


Spannend ist dieser Satz:

"Widerspricht der Besteller der Waren doch, dann muss gerichtlich seine Zustimmung eingeklagt werden. Der Gegenstandwert dürfte dabei 50.000 € liegen, so dass sich ein Kostenrisiko für das Verfahren auf Zustimmung von ca. 10.000 € ergäbe. Sofern kein Widerspruch gegen die Vernichtung eingelegt wird, erübrigt sich dieser Punkt.

Die neue EU-Verordnung enthält keine Regelung, wonach dem Besteller der Ware die Lager- oder Vernichtungskosten in Rechnung zu stellen sind.

Die Rechtsprechung verneint ebenso eine Erstattung nach Regeln des Schadensersatzrechtes (OLG Köln • Urteil vom 18. August 2005 • Az. 6 U 48/05). "


Die Frage ist, was dann passieren würde? Da es ja ein sehr geringer Betrag war bei der Uhr.

Klagen würde sich für den Hersteller dann nicht lohnen und die Uhr könnte nicht vernichtet werden...


Fragt sich nur ob das noch aktuell ist :)
 

domiffm

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Warum hast du nicht einfach nicht reagiert? So wird es fraglich, was passieren wird. Du hast quasi zugegeben, eine Uhr gekauft zu haben. Wenn ich das richtig verstehe.

Privat ist nur nicht strabar, wenn du dir ausm Urlaub im Gepäck sowas als „Souvenier“ mitbringst. Über den Postweg sowas zu bekommen ist verboten.
 

MikeWatchMuc

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Schönes Anschauungsmaterial für alle die versuchen eine Uhr ohne Triangle nach Deutschland zu holen.
Sticky mit dem Titel "How NOT to Import Replicas to EU" ? :applause:
 

Tigerdragon

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Ich tippe auf Anwaltsschreiben von Omega und eine saftige Gebühr.
 

rayz20

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Wie schon meine vorredner hier geschrieben haben wäre ich dort garnicht erst hingegangen.
Anscheinend kann man im prinzip einfach Annahme verweigern und das Paket geht ungeöffnet zurück.
Hoffe trotzdem das es gut für dich ausgeht berichte hier dann gerne drüber interessiert mich extrem.
LG
 

QueTip

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loewenzahn

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Dort durfte ich auspacken und die Kollegin hat die Uhr an den entsprechenden Hersteller geschickt.
Wir reden doch vom Deutschen Zoll? Auch beim Zoll arbeiten nur sterbliche, die Beamtin war nicht auf der Höhe. Schade, du hättest widersprechen und sie auf den nicht-gewerblichen Versand hinweisen müssen. Der Versender hat doch sicherlich nichts schriftliches beigelegt, daß auf eine Geldzahlung hinwies, oder? Hier, dieser link vom Zoll tut's:
http://www.zoll.de/DE/Privatpersone...nid=DB526E4F31FBA01A21998DF147893CFF.live4651

Merke: kein Hinweis der auf geschäftliches Handeln schließen läßt = ERLAUBT.
 

saintxseiya

Getting To Know The Place
21/8/16
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Wir reden doch vom Deutschen Zoll? Auch beim Zoll arbeiten nur sterbliche, die Beamtin war nicht auf der Höhe. Schade, du hättest widersprechen und sie auf den nicht-gewerblichen Versand hinweisen müssen. Der Versender hat doch sicherlich nichts schriftliches beigelegt, daß auf eine Geldzahlung hinwies, oder? Hier, dieser link vom Zoll tut's:
http://www.zoll.de/DE/Privatpersone...nid=DB526E4F31FBA01A21998DF147893CFF.live4651

Merke: kein Hinweis der auf geschäftliches Handeln schließen läßt = ERLAUBT.


Das liest sich doch gut.

Ich werde mal einen Widerspruch zur Anhaltung der Ware verfassen mit dem Link.

Mal sehen was dann kommt. Denn es ist eine reine privat zu privat Transaktion gewesen, ohne gewerblicher Tätigkeit oder sonstiges.

Sollte also klappen.

ich berichte.

Saint
 

Foxxfire

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20/1/17
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Den "begründeten" Verdacht auf einen gewerblichen Zweck / geschäftlichen Verkehr darf der Zoll bereits dann erheben, wenn der Verkäufer "öfters" Uhren verkauft hat. Dann wird "unternehmerisches" Handeln unterstellt. Kann mir aber nicht wirklich vorstellen, dass die deutsche Zollverwaltung im M2M-Thread mitliest...
 

saintxseiya

Getting To Know The Place
21/8/16
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Den "begründeten" Verdacht auf einen gewerblichen Zweck / geschäftlichen Verkehr darf der Zoll bereits dann erheben, wenn der Verkäufer "öfters" Uhren verkauft hat. Dann wird "unternehmerisches" Handeln unterstellt. Kann mir aber nicht wirklich vorstellen, dass die deutsche Zollverwaltun im M2M-Thread mitliest...

Selbst wenn, wie definiert sich denn öfters? 1 mal in der Woche/ Monat / Jahr?

Also das Ganze ist mehr als unklar definiert für Privatpersonen.
 

loewenzahn

Mythical Poster
16/12/14
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Zum Vergleich wird da Aktivität als Verkäufer auf eBay herangezogen. Ein sog. Powerseller wird sich nicht auf den Privatstatus herausreden können. Eine, in einem Päckchen mit rundherum nichtkommerziellem Charakter, versandte gebrauchte Uhr wird schwerlich als "gewerblich gehandelt" einzustufen sein. Wir sind als Sammler anzusehen - das bedeutet gelegentlicher Tausch von Uhren.... o_O
 

Foxxfire

FoX, the Patron
20/1/17
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Wir sind als Sammler anzusehen - das bedeutet gelegentlicher Tausch von Uhren.... o_O

Darauf würde ich mich auch immer herausreden.
Oder MEINE REP war zur Reparatur oder... oder...

Die Frage ist doch, in-wie-weit der Zoll hier einen "geschäftlichen" Versand unterstellen darf... wobei "Reparatur" auch schon nach "unternehmerischer" Tätigkeit riecht...
 

Tigerdragon

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19/10/13
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Wenn die Uhr schon zum Hersteller verschickt wurde, dann ists doch sowieso schon zu spät? Würde mich wundern wenn Omega die Fakeuhr nicht erkennen würde :D