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Frage - Schadensabwicklung mit DHL bei Verlust Sendung

DonJupp

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Morgen in die Runde,

hat von euch jemand Rat/Tip/Erfahrung mit der Schadensabwicklung bei Verlust einer Sendung durch DHL?

Hintergrund: Paket sollte mit DHL Express nach Bulgarien versandt werden. Bei DHL falsch sortiert => Ende: Paket verloren. Inhalt: 2x Uhren "Rolex". Verkaufswert hier über RWI: 750€.

Jetzt soll der Schaden reguliert werden. DHL fordert von mir zur Bearbeitung u.a. Bilder und Rechnungen der Ware. Bilder hab ich natürlich. Da beide Uhren hier über RWI gekauft wurden, hab ich als Beleg/Rechnung natürlich ausser einem kommentarfreien PayPal-Beleg nix weiter...

Ist euch schon mal was ähnliches passiert? Wie geht man am besten vor?

Danke für eure Kommentare...

Viele Grüße,
Michael
 

loewenzahn

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16/12/14
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Es gibt Mitmenschen, die in einem Falle wie diesem die Versicherung betrügen, indem sie einen anderen, legalen Inhalt behaupten und den sie auch mit einer echten Rechnung belegen können. So etwas machst du aber nicht, oder?

Ansonsten würde ich keine Hoffnung auf Regulierung haben. Die Versicherung von DHL wird ohne Zahlungsbeleg, evtl. sogar plus Nachweis daß eine Zahlung tats. erfolgte, nichts rausrücken. Eine von dir selbst erstellte Quittung wird dabei nicht akzeptiert werden.
Weiterhin problematisch: Plagiate sind nicht versicherbar. Du müßtest also Belege der "echten" Rolex haben. Daß deren Wert aber nur € 750 beträgt ist zu unglaubwürdig.
Ich würde darüber nachdenken, wie du dich mit dem Bulgarischen Mitglied einigst. Teilung des Schaden?
 

Tigerdragon

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19/10/13
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Wird schwer, hatte das mal mit einer legalen Uhren (Rücksendung, weil defekt) und das hat mehrere Wochen gedauert und ich musste wirklich jedes kleine Detail angeben (sogar die Farbe der Uhr???) am Ende wurde mein Kaufpreis aber erstattet (waren aber auch nur 250 € und keine 750 €) wird halt schwer zu beweisen sein, weil Reps sind nicht versicherbar von daher kannst du ja schlecht sagen, du hättest eine andere Uhr drinnen? :D
 

Vonn

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15/11/16
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Grundsätzlich ist es ja nicht illegal, Replica-Uhren zu besitzen. Die Frage ist natürlich jetzt, inwiefern die Versicherung von DHL dazu steht. Denn auch Replica Uhren haben einen Warenwert. Ich habe leider die Quelle nicht griffbereit, aber in einem Nachbarforum habe ich einmal gelesen, dass die Hausratsversicherung bei einem Einbruch den Verkehrswert der Uhren ersetzt hat. (Auch Reps).
Problem hier: du hast die Uhren verschickt im Rahmen eines Verkaufs, der ist natürlich verboten und abmahnbar. Wenn du sie aber zur Reparatur geschickt hast, müsste grundsätzlich ein Anspruch bestehen, hier müsstest du dann ggfs recht detailliert darlegen, welche Schadenshöhe entstanden ist. (Genügt hier evtl. ein Screenshot vom TD?)
Ich würde es ganz ehrlich voll drauf ankommen lassen und mich erstmal bei DHL im Kundenservice die Zuständigkeitsleiter hocheskalieren, bis ich jemanden an der Strippe habe, der wirklich entscheiden kann.
 

Jorditiger

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19/3/18
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Hatte das gleiche Problem mit einem Paket aus den Niederlande, das nicht bei mir angekommen ist. Der Wert war damals allerdings „ nur“ 120 €. Der Verkäufer hat als Zahlungsbeleg meinen und seinen PayPal Beleg eingeschickt, auf denen der Zeitpunkt, die Summe und die Transaktionsnummer angegeben war. Damit war belegt, dass ich gezahlt und er das Geld erhalten hat, und das ganze vor dem Versand. Also keine nachträgliche Manipulation. Angegeben wurde nur Uhr und Armbänder. Bilder musste der Versender keine vorweisen. Auch keine Marke oder genaue Beschreibung (auch wenn erwünscht, ging aber auch ohne).
Kann aber sein, dass bei höheren Beträgen DHL genauer hinschaut.
 

loewenzahn

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16/12/14
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Okay, es gelten die DHL Express International Versicherungsbedingungen. Sofern nicht zusätzlich die Transportversicherung abgeschlossen wird, gilt € 23,50 pro Kilo. als Schadensersatz. Hatte Jupp diese Vers. abgeschlossen? Schätze... nicht. Hier zum Nachlesen:
https://www.dhl.de/content/dam/imag...-international-filiale-expresseasy-052018.pdf
Jorditiger hat Glück gehabt, das Leben besteht nun mal aus Zufällen :) Kennen wir doch alle, es kommt auf die Person an, die den Vorgang bearbeitet. Ich habe z.B. gerade ein Einwurfeinschreiben aus Australien bekommen. Angegeben "watch parts" AUS $ 50. Der Zoll hat einen Riesenpapierkram gefertigt, Ergebnis: knapp 6 Euro Steuer. Von DHL / Dt.Post verauslagt, und dann ab in meinen Briefkasten ohne die € 6 zu kassieren. Hat die Postbotin einfach nicht bemerkt (oder gewusst) ! :))
Das war eine Ausnahme, Glück gehabt, lässt sich daher nicht verallgemeinern. Anderer Postbote - anderes Ergebnis.
 

DonJupp

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Danke für Eure Einschätzung und Kommentare.

Ich würde mich ja gerne an die Argumentation von Jorditiger hängen.

Reps darf ich ja grundsätzlich besitzen und darf sie, solange ich als Privatmann agiere, auch weiterveräussern. Natürlich ist mir bewusst das die Grenze zwischen Privat und Handel ausslegungssache ist.

ABER: das Thema Replica vs. Gen hat doch DHL in seiner Funktion als Versanddienstleister m.E. nicht zu bewerten.

Ich würde wie folgt argumentieren: Ich kann via PayPal nachweisen das der Empfänger des Paketes an mich 2x Überweisungen (1x 350 & 1x 400) getätigt hat. Sauber dokumentiert, da der Kauf via PP Business ablief. An die bei PP hinterlegte Empfängeradresse ging dann ein Paket mit den beiden Uhren.

Da das Paket verloren ist, ist dem Käufer de facto ein Schaden in Höhe von 750€ entstanden, da er für seinen Kaufpreis durch Verschulden DHL keine Ware erhalten hat. Was jetzt genau in dem Paket ist, hat doch DHL eigentlich nicht zu interessieren.

Bewusst ist mir schon das grundsätzlich bei max. 500€ Schluss ist mit Ersatz im Falle von Uhren und ohne gesonderte Versicherung.

Aber mit meiner Argumentation oben wollte ich die 500€ wenigstens sehn :p

Was meint ihr? Oder bin ich völlig auf dem Holzweg?

LG,
Michael
 

DonJupp

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PS: Zusatzfrage; der Schaden liegt ja beim Käufer. Müsste eigentlich nicht der Käufer seine Ansprüche ggü. DHL geltend machen??

In meinem Fall echt schwierig, da Käufer Bulgare und des deutschen leider nicht mächtig. Ansonsten ist er (NOCH) ein netter Kerl :cool:
 

Jorditiger

You're Saying I Can Sell?
19/3/18
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In meinem Fall musste der, der das Paket verschickt hat die Ansprüche geltend machen, da er einen Vertrag mit DHL eingegangen ist und nicht der Empfänger. Als Empfänger hatte ich keine Möglichkeit mit DHL in Kontakt zu treten. Du wirst dann abgewimmelt. Dürfte in Bulgarien nicht anders sein.

Es soll auch möglich sein dieses Recht an den Empfänger abzutreten, allerdings stellen sich die Paketdienste gerne quer. Hilft dann nur sich zu beschweren und mit dem Vorgesetzten verbinden zu lassen.

loewenzahn hat recht, hängt immer von den Bearbeitern ab. Hat bei mir auch recht lange gedauert und ich war nicht sicher, ob es klappt.
Wüsche Dir und dem Bulgaren viel Glück, ist ja ne Menge Knete
 
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loewenzahn

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Kompliziert das Ganze. Hättest du mit DHL "normal" versandt gäbs keinen Anspruch da Replika Uhren (Inland) auf der Liste der Ausschlüsse steht. Und ins Ausland sind Uhren in der Valorenklasse II und damit begrenzt auf Gesamtwert Euro 500. Sobald Wert höher ist entfällt Anspruch komplett.
Du hast per DHL ExpressEasy, hat andere Bedingungen - siehe meine obige post mit dem PDF. Hast du Transportversicherung gekauft?
Den Anspruch muß der Versender geltend machen weil er der Vertragspartner der DHL (Beförderungsvertrag) ist.
 

thenut

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Nein du bist Vertragspartner von DHL wenn du es versendest
 

TingelTangelTom

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15/2/17
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In aller Regel liegt das Transportrisiko beim Empfänger. Und meist per Disclaimer zusätzlich vereinbart. Alles darüber hinaus ist mMn Kulanz. Ob ich 375 EUR kulanterweise Zahlen würde, da müßte ich ein paarmal drüber nachdenken.

Klar ne blöde Situation, ich würde aber auch niemals 2 Uhren in einem Paket versenden, nicht einmal Gens.
 
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DrDealgood

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Mal was "Off Topic" ! Das Finanzamt hat in den, ich glaube 80ziger Jahren, mal bei einem Juwelier wegen Steuerrückständen gepfändet.
Unter anderem auch etliche Rolex.

Die hat man dann ganz Clever mit "Außen" angebrachter Inhaltsangabe nach Rolex-Köln geschickt, um die Echtheit prüfen zu lassen.
Das war glaube ich noch die gute alte Deutsche Post.

Merkwürdigerweise sind die Uhren wohl nie in Köln angekommen :)
 

loewenzahn

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Mal was "Off Topic" ! Das Finanzamt hat in den, ich glaube 80ziger Jahren, mal bei einem Juwelier wegen Steuerrückständen gepfändet.
Unter anderem auch etliche Rolex.

hmmm.... aus Erinnerung: zwar unbedeutend, aber war etwas anders, die Geschichte (war in den Medien / Fernsehmagazin).

Bei einer Verkehrskontrolle / Routineüberprüfung waren rel.große Menge teurer Uhren aufgefallen. Trotz Erklärung des Betroffenen, er sei Händler und auf Kunden-Rundreise haben die Blödmänner beschlagnahmt und zu Rolex u.a. wg. Überprüfung der Nummern....weiter exactement wie in deiner Schilderung.

Soweit ich weiß, hat der Händler später Schadensersatz vom Steuerzahler erhalten.
 

DonJupp

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Danke noch mal allen für das Feedback! Wollte euch natürlich auch berichten was am Ende heraus kam...

Heute kam Schreiben von DHL das sie, natürlich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, für den entstandenen Schaden eine Entschädigung in Höhe von 500€ (der bekannte Höchstbetrag) erstatten.

Falls von Interesse, der Deal ging über 2x Rollie. 1x 325€ und 1x 450€. Also gesamt 775€ plus Porto f. Express nach Bulgarien.

Eingereicht bei DHL hab ich 2x Belege über die PayPal-Transaktion. Waren beides Käufe als ‚Business‘, heisst mit Gebühr für mich als Verkäufer. Hatte natürlich den Vorteil das darauf nochmals explizit die Käuferadresse dokumentiert war.

Desweiteren hab ich, wie von DHL angefordert, jeweils 1x Bild pro Rep zur Verfügung gestellt. Dann noch die Belege für das Porto der Expresssendung.

Was mir jetzt noch nicht klar ist, ist ob die 500€ Schadenserstattung inkl. Porto zu verstehen sind. Das Porto für die Expresssendung betrug ja auch noch mal knapp 45€. Werde ich morgen mal nachfragen...

Aber alles in allem, so halbblaues Auge aus meiner Sicht :cool:
 

Tigerdragon

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Hast du das beim Antrag mit angegeben das Porto? Musste ich zumindest.